Allgemeine Verkaufsbedingungen

  1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Korsmann Energie GmbH (nachfolgend „Korsmann“) und ihren gewerblichen Kunden sowie vereinzelten privaten Kunden im Rahmen von Offline-Geschäften, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.

1.2 Diese AGB sind nicht für Kunden im Rahmen von Online-Transaktionen auf unseren E-Commerce-Plattformen gültig. Für solche Transaktionen gelten die spezifischen AGB der jeweiligen Plattform.

1.3 Abweichende AGB des Vertragspartners werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von Korsmann ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

  1. Angebot und Auftragsbestätigung

2.1 Angebote von Korsmann sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch Korsmann zustande. Wenn der Kunde innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung keinen Widerspruch einlegt, gilt der Vertrag als vom Kunden akzeptiert.

2.2 Änderungen oder Ergänzungen der Bestellung bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Korsmann, unabhängig davon, ob es sich um eine neue Auftragsbestätigung oder eine ergänzende schriftliche Bestätigung per E-Mail handelt.

2.3 Sollte der Kunde die Bestellung nach der Auftragsbestätigung stornieren, ist er verpflichtet, alle bereits entstandenen Kosten und Schäden zu tragen, die Korsmann aufgrund der Stornierung entstehen.

  1. Lieferzeit

3.1 Die in der Auftragsbestätigung von Korsmann angegebene Lieferzeit ist unverbindlich und dient lediglich der Orientierung. Änderungen des Lieferumfangs durch den Kunden bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Korsmann, um wirksam zu sein. Teillieferungen sind zulässig. Die Lieferung erfolgt in Deutschland frei Bordsteinkante, jedoch ohne Lieferung auf Inseln.

3.2 Die Vereinbarung von Lieferfristen und -terminen bedarf der Schriftform. Lieferfristen und -termine sind unverbindlich, soweit sie nicht zuvor von Korsmann schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.

3.3 Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch Korsmann, jedoch nicht vor der vollständigen Bereitstellung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben, der Klärung aller technischen Fragen sowie dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung bzw. im Falle eines Auslandsgeschäfts nach Eingang der vollständigen Zahlung.

3.4 Wenn der Kunde die erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben nicht rechtzeitig bereitstellt, oder technische Fragen nicht rechtzeitig geklärt werden, oder eine vereinbarte Anzahlung bzw. bei Auslandsgeschäften die vollständige Zahlung nicht rechtzeitig bei Korsmann eingeht, verschiebt sich der Liefertermin in angemessener Weise. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt zudem die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller übrigen Verpflichtungen des Kunden voraus.

3.5 Die Lieferzeit gilt als eingehalten, wenn die Produkte bis zum Ablauf der Frist das Werk verlassen haben oder Korsmann dem Kunden die Abhol- oder Versandbereitschaft mitgeteilt hat. Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer und insbesondere rechtzeitiger Selbstbelieferung von Korsmann, es sei denn, Korsmann hat die Verzögerung der Selbstbelieferung zu vertreten. Im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Selbstbelieferung ist Korsmann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Korsmann wird den Kunden unverzüglich informieren, wenn sie von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, und etwaige bereits geleistete Vorauszahlungen des Kunden erstatten.

3.6 Im Falle einer Selbstabholung durch den Kunden müssen die Produkte innerhalb von drei Werktagen nach Mitteilung der Abholbereitschaft im Werk bzw. im Auslieferungslager von Korsmann abgeholt werden. Bei einer vereinbarten Lieferung an die vorgesehene Verwendungsstelle hat der Kunde sicherzustellen, dass die Anlieferung und ein freier Zugang zur Verwendungsstelle gewährleistet sind.

3.7 Im Falle des Lieferverzugs ist der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, die er Korsmann nach Eintritt des Lieferverzugs gesetzt hat, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3.8 Grenzüberschreitende Lieferungen
3.8.1 Bei grenzüberschreitenden Lieferungen, einschließlich Fällen, in denen Korsmann Waren aus einem Drittland importiert und direkt nach Deutschland oder ein anderes Drittland exportiert, ist der Kunde gegenüber den zuständigen Behörden verpflichtet, alle für die Einfuhr in das Bestimmungsland notwendigen Erklärungen und Handlungen rechtzeitig vorzunehmen, insbesondere die für die Verzollung erforderlichen Unterlagen zu beschaffen und den Anforderungen an etwaige Exportkontrollen oder sonstige Beschränkungen zu genügen.

3.8.2 Die Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund nationaler oder internationaler Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Sanktionen, entgegenstehen.

3.8.3 Verzögerungen aufgrund von Exportkontrollen oder Importbestimmungen von Drittstaaten setzen die Lieferzeiten außer Kraft.

3.9 Sollte es zu Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt kommen, ist Korsmann berechtigt, die Lieferzeit angemessen zu verlängern.

3.10 Der Kunde ist für die Entsorgung von Transportverpackungen oder sonstigen Verpackungen selbst verantwortlich.

  1. 4 Preise und Zahlung

4.1 Die von Korsmann angegebenen Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preise gelten ab Lager, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Versendungs- und Verpackungskosten, Versicherungen, gesetzliche Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben werden separat berechnet. Insbesondere die Kosten für Verpackung und Transport, einschließlich der Lieferung der Produkte an deutsche Inseln und ins Ausland, werden gesondert in Rechnung gestellt.

4.2 Die Zahlung ist je nach den individuell vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. In vielen Fällen ist die Zahlung per Vorkasse (Vorauszahlung) erforderlich. Bei verspäteter Zahlung ist Korsmann berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.

  1. Eigentumsvorbehalt und Gewährleistung

5.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Korsmann. Der Kunde ist verpflichtet, die Waren pfleglich zu behandeln und bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändungen, Korsmann unverzüglich zu benachrichtigen.

5.2 Korsmann bietet für Geschäftskunden keine eigene Gewährleistungsfrist an; die Gewährleistung wird vom Hersteller übernommen. Abweichende Gewährleistungsfristen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Für private Endverbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.

5.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen und offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

  1. Haftungsbeschränkung

6.1 Korsmann haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

6.2 In Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Korsmann auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

6.3 Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen in diesem Abschnitt gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus Produkthaftung. Eine zwingende gesetzliche Haftung für Produktfehler bleibt unberührt.

6.4 Soweit die Haftung von Korsmann ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Korsmann.

6.5 Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte nicht zu verändern, insbesondere vorhandene Warnhinweise über Gefahren bei unsachgemäßem Gebrauch nicht zu verändern oder zu entfernen. Bei Verletzung dieser Pflicht stellt der Kunde Korsmann im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, es sei denn, der Kunde ist für den die Haftung auslösenden Fehler nicht verantwortlich.

6.6 Wird Korsmann aufgrund eines Produktfehlers der Produkte zu einem Produktrückruf oder einer -warnung veranlasst, so wird der Kunde nach besten Kräften bei den Maßnahmen mitwirken, die Korsmann für erforderlich und zweckmäßig hält, und Korsmann hierbei unterstützen, insbesondere bei der Ermittlung der erforderlichen Kundendaten. Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten des Produktrückrufs oder der -warnung zu tragen, es sei denn, er ist für den Produktfehler und den eingetretenen Schaden nach produkthaftungsrechtlichen Grundsätzen nicht verantwortlich. Weitergehende Ansprüche von Korsmann bleiben unberührt.

6.7 Der Kunde wird Korsmann unverzüglich über ihm bekannt werdende Risiken bei der Verwendung der Produkte und mögliche Produktfehler schriftlich informieren.

  1. Datenschutz

7.1 Beide Parteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zu beachten und die personenbezogenen Daten des jeweils anderen Vertragspartners sowie aller involvierten Dritten vertraulich zu behandeln.

7.2 Im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobene und verarbeitete personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Erfüllung des jeweiligen Vertragszwecks verwendet und ohne vorherige Zustimmung des Betroffenen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.

7.3 Korsmann ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten und insbesondere gegen Verlust, Missbrauch oder unbefugten Zugriff zu schützen.

7.4 Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft über die von Korsmann gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, sowie deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gemäß den Vorgaben der DSGVO zu beantragen.

7.5 Weitere Details zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung von Korsmann, die auf der Website von Korsmann einsehbar ist.

  1. Geheimhaltung

8.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.

8.2 Vertrauliche Informationen umfassen alle technischen, kommerziellen und sonstigen Informationen, die nicht allgemein bekannt sind und die eine Partei von der anderen Partei im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhält. Dies gilt insbesondere für Produktinformationen, Preise, Kundenlisten und technisches Know-how.

8.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung dieses Vertrags für einen Zeitraum von weiteren zwei Jahren fort.

8.4 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung entfällt, wenn eine Partei gesetzlich zur Offenlegung verpflichtet ist oder die Informationen bereits allgemein bekannt sind oder von der anderen Partei schriftlich zur Veröffentlichung freigegeben wurden.

8.5 Beide Parteien sorgen dafür, dass auch ihre Mitarbeiter, Subunternehmer und sonstige Erfüllungsgehilfen zur Einhaltung dieser Geheimhaltungsverpflichtung verpflichtet sind.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von Korsmann, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.

9.2 Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

9.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Geschäftssitz von Korsmann zuständige Gericht, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

  1. Widerrufsrecht für Verbraucher

10.1 Wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, hat er das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

10.2 Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat.

10.3 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde Korsmann mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Fax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das auf der Website von Korsmann verfügbar ist, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.

10.4 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

10.5 Im Falle eines Widerrufs hat der Kunde die empfangenen Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er Korsmann über den Widerruf unterrichtet hat, zurückzusenden. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung trägt der Kunde.

10.6 Korsmann erstattet dem Kunden alle Zahlungen, die er im Zusammenhang mit der Bestellung geleistet hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von Korsmann angebotene günstigste Standardlieferung gewählt hat), innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei Korsmann eingegangen ist.

  1. Exportkontrolle und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

11.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren nationalen und internationalen Exportkontrollgesetze und -vorschriften einzuhalten, einschließlich derjenigen der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika.

11.2 Der Kunde darf die Produkte oder dazugehörige Technologie, die er von Korsmann erhalten hat, nicht in Länder oder an Personen, Organisationen oder Unternehmen exportieren, die nach geltenden Exportkontrollbestimmungen einem Embargo oder einer Beschränkung unterliegen, ohne die hierfür erforderlichen Genehmigungen der zuständigen Behörden einzuholen.

11.3 Der Kunde verpflichtet sich, sich über die geltenden Exportvorschriften zu informieren und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass keine der von ihm exportierten oder reexportierten Produkte gegen geltende Gesetze oder Verordnungen verstößt.

11.4 Falls der Kunde die Produkte an Dritte weiterverkauft, wird er die Exportkontrollvorschriften ebenfalls auf seine Kunden übertragen und sicherstellen, dass auch diese die gesetzlichen Vorschriften einhalten.

11.5 Jegliche Verzögerungen, die aufgrund von Exportkontrollen entstehen, setzen die vereinbarten Lieferzeiten außer Kraft und führen nicht zur Haftung von Korsmann.

  1. Schlussbestimmungen

12.1 Vertragliche Grundlage:Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Korsmann und dem Kunden dar und ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen oder Vereinbarungen.

12.2 Änderungen und Ergänzungen:Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

12.3 Salvatorische Klausel:Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

12.4 Abtretung:Der Kunde ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Korsmann nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten.

12.5 Rechtswahl:Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).